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Newsletter
Mit unserem Newsletter möchten wir Sie über bevorstehende sowie vergangene Veranstaltungen des Instituts für Rechtspolitik informieren und Ihnen einen kleinen Überblick über ausgewählte rechtspolitische Geschehnisse verschaffen.
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61. Bitburger Gespräche

 

Bitburger Gespräche  // 11 - 12.01.2018, Mainz
Am 11. und 12. Januar 2018 finden in Mainz die 61. Bitburger Gespräche zum Thema „Parlamentarische Kontrolle in der Krise?“ statt. 
Vergangene Veranstaltungen
Dialogreihe Energierecht
Besondere Veranstaltung
20.10.2016, Berlin
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Unter dem Titel „EEG 3.0 – Quo vadis?“ fand im vergangenen Jahr die Veranstaltungsreihe „Berliner Dialogreihe Energierecht“ mit hochrangigen Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Justiz unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Alexander Proelß statt. Die Intention der Veranstaltungen bestand darin, unter Beachtung des nationalen und europäischen Rechtsrahmens die Bedingungen einer künftigen Finanzierung der Energiewende zu bestimmen und der Politik Anregungen zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu geben.
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60. Bitburger Gespräche in Trier
Bitburger Gespräche
12. - 13. Januar 2017, Trier
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Im Rahmen der 60. Bitburger Gespräche wurden unter der wissenschaftlichen Leistung von Herrn Prof. Dr. Ansgar Hense rechtspolitische Fragen zum Thema „Staat und Religion“ behandelt. Zahlreiche namhafte Referenten sind im Zuge dessen auf die zentrale Frage eingegangen, ob der seit langer Zeit unveränderte rechtliche Rahmen zur Regelung dieses Verhältnisses möglicherweise einer Neukonfiguration bedarf.
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(Exemplarische) Neuerwerbungen

 

The Continent of International Law: Explaining Agreement Design
Koremenos
Internationaler Menschenrechtsschutz
Schilling
Rechtswissenschaft in Diktaturen
Schröder
Sämtliche Neuerwerbungen finden Sie hier

 

Rechtssprechung & Sonstiges
EuGH kippt Preisbindung rezeptpflichtiger Medikamente für den Online-Versandhandel
Durch das EuGH-Urteil vom 19.10.16 wurde die Preisbindung von rezeptpflichtigen Medikamenten durch das deutsche Arzneimittelpreisrecht im Online-Versandhandel als Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit (Art. 34 AEUV) gewertet. Gesundheitsminister Gröhe plant nun, den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten gänzlich zu untersagen. Ein solches Verbot gilt es vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kritisch zu hinterfragen.
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Fall Claudia Pechstein
Der Fall Claudia Pechstein hat das Potential, das Fundament der Schiedsgerichtsbarkeit zu erschüttern. Während das LG München eine zwischen Claudia Pechstein und der Deutschen Eisschnelllaufgemeinschaft (DESUG) geschlossene Schiedsvereinbarung für unwirksam erklärte und somit die gesamte Schiedsgerichtsbarkeit in Frage stellte, kam der BGH zu dem Ergebnis, dass etwaige Schiedsgerichtsklauseln mit Kartellrecht vereinbar seien. Vor dem Hintergrund einer angestrebten Verfassungsbeschwerde kann die Schiedsgerichtsbarkeit dennoch ins Wanken geraten.
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„Wegfall der sogenannten Störerhaftung“ bei öffentlichen WLAN-Hotspots
Vor dem Hintergrund des BGH Urteils vom 15.05.2010, das eine verschuldensunabhängige Störerhaftung der Inhaber und Betreiber von WLAN-Hotspots für Rechtsverletzungen, die Dritte unter Benutzung dieser Netzwerke begingen, bejaht hatte, ergänzt das am 27.07.2016 in Kraft getretene Zweite Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) die Vorschrift des § 8 TMG um einen dritten Absatz und bestimmt nunmehr, dass die in den Abs. 1 und 2 bestimmte Haftungsprivilegierung auch für private und gewerbliche Anbieter gilt. Allerdings bleibt der Wortlaut des § 8 bezüglich der Reichweite der Formulierung „nicht verantwortlich“ weiterhin unklar, sodass die genauen Auswirkungen der Gesetzesänderung auf die Rechtspraxis noch nicht absehbar sind.
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Verbot der „Kinderehe“
Die Ehemündigkeit wird in Deutschland grundsätzlich ab dem 18. Lebensjahr erreicht. Diese Altersgrenze kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf Antrag durch das Familiengericht auf das 16. Lebensjahr herabgesetzt werden (§ 1303 BGB). Im Zuge des gegenwärtigen Flüchtlingsstroms registrieren deutsche Behörden aktuell jedoch immer häufiger im Ausland geschlossene Ehen, an denen Kinder beteiligt sind, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Es stellt sich somit zwangsläufig die Frage, ob es möglich ist, solche Ehen in Deutschland anzuerkennen.
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Herausgeber
Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier
Im Treff 24
54296 Trier

 

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